Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firmen Carola Kohler & Roman Kreitner / K&K

Copyrights

Die an dem Inhalt des Präsentationsbuches bestehenden Urheber- und Nutzungsrechte verbleiben bei CAROLA KOHLER & ROMAN KREITNER – in Folge K&K, auch wenn für die Präsentation ein Honorar bezahlt wurde.

Die Weitergabe des Präsentationsbuches an Dritte sowie eine Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, Nachbildung oder sonstige Verwertung der präsentierten Ideen und Lösungen ist ohne vorherige Zustimmung K&K nicht zulässig.

Werden die präsentierten Ideen und Lösungen nicht verwendet, so ist K&K berechtigt, sie anderweitig zu verwenden. Das Präsentationsbuch ist auf Verlangen von K&K nach Beendigung der Präsentation zurückzugeben.

1. Geltung, Vertragsabschluss

  1. 1.1K&K erbringen ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen K&K und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
  2. 1.2Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von K&K schriftlich bestätigt werden.
  3. 1.3Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht K&K ausdrücklich.
  4. 1.4Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
  5. 1.5Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
  6. 1.6Die Angebote K&K sind freibleibend und unverbindlich.

2. Social Media Kanäle

  1. 2.1K&K weisen den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Social-Media-Kanälen (z.B. facebook) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Gründen abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten.
  2. 2.2Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. K&K beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von Social Media Kanälen einzuhalten.

3. Konzept- und Ideenschutz

  1. 3.1Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch K&K tritt der potentielle Kunde und K&K in ein Vertragsverhältnis (Pitching-Vertrag). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
  2. 3.2Der potentielle Kunde anerkennt, dass K&K bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
  3. 3.3Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung seitens K&K ist dem potentiellen Kunden nicht gestattet.
  4. 3.4Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen sind geschützt, da sie eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben.
  5. 3.5Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von K&K im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Strategie- & Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten.
  6. 3.6Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von K&K Strategie & Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies K&K binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln bekannt zu geben.
  7. 3.7Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass K&K dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat.
  8. 3.8Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien.

4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. 4.1Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Leistungsvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch K&K. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch K&K.
  2. 4.2Alle Leistungen von K&K sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
  3. 4.3Der Kunde wird K&K zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind.
  4. 4.4Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind.

5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

  1. 5.1K&K ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren.
  2. 5.2Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. K&K wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
  3. 5.3Soweit K&K notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von K&K.
  4. 5.4In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten.

Stand: Kohler & Kreitner, Österreich · Alle Rechte vorbehalten.

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